agrarfax Management KW 33

Ihren Antrag für die Dieselrückvergütung müssen Sie bis zum 30. September 2020 bei Ihrem Hauptzollamt einreichen. Worauf Sie achten sollten, haben wir für Sie im agrarfax management zusammengefasst. In der aktuellen Ausgabe finden Sie außerdem Steuertipps.