agrarfax Management KW 49

Betreiber von Solarstromanlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung (30 kW) sind rückwirkend zum 1.1.2022 von der Einkommen- und Gewerbesteuerpflicht befreit. Außerdem zahlen Sie für neue Solarstromanlagen ab dem 1.1.2023 keine Umsatzsteuer mehr. Was Sie dazu jetzt wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.